Der belgische Landwirtschaftsminister David Clarinval hat für die Geflügelhalter ein Aufstallungsgebot erlassen, um einer Infektion der Tiere mit dem hochpathogenen Geflügelpestvirus des Typs H5 vorzubeugen. Wie die Föderale Behörde für Lebensmittelsicherheit (FAVV) in Brüssel mitteilte, gilt die Regelung seit vergangenem Sonntag. Begründet wird die Vorsichtsmaßnahme mit dem erhöhten Einschleppungsrisiko der Krankheit, und zwar durch Zugvögel aus Russland und Kasachstan, aber auch durch Vögel aus den Niederlanden.
Der belgische Geflügelhalterverband hatte bereits am vergangenen Donnerstag von der Brüsseler Regierung eine Aufstallungspflicht gefordert. Einen Tag zuvor war in den Niederlanden in einem Geflügelbetrieb mit Masthähnchen-Elterntieren in Altforst die Geflügelgrippe vom Typ H5 nachgewiesen worden. Der betroffene Bestand umfasste 35 700 Tiere, die von Mitarbeitern der niederländischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (NVWA) getötet wurden, um der Ausbreitung des Virus vorzubeugen. Der betreffende Betrieb in der Provinz Gelderland ist etwa 20 km von der deutsch-niederländischen Grenze bei Kleve entfernt. AgE