Während die Geflügelpest in der Wildvogelpopulation an der Westküste Schleswig-Holsteins schon seit etlichen Tagen grassiert, ist die Seuche nun auch zum ersten Mal in diesem Jahr bei Nutzgeflügel ausgebrochen. Wie Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht heute berichtete, ist die anzeigepflichtige Tierseuche des Subtyps H5N8 in einer Geflügelhaltung mit 57 Hühnern auf der Hallig Oland im Kreis Nordfriesland amtlich festgestellt worden. Darüber hinaus seien 27 neue Nachweise in der Wildvogelpopulation des Bundeslandes erfolgt, wobei erstmals auch eine Wildgans aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde betroffen sei. Der letzte Geflügelpestausbruch in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein war im März 2018 in einer kleinen Geflügelhaltung auf der Hallig Süderoog verzeichnet worden.
Der aktuelle Fall zeigt nach den Worten des Ministers, wie schnell das Virus bei dem derzeit hohen Infektionsdruck in der Umwelt auf Hausgeflügelhaltungen übergreifen kann. Albrecht appellierte daher nochmals dringend an alle Halter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Der Ressortchef will nun mit den bislang von der Geflügelpest betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde zeitnah das weitere Vorgehen beraten.
Das Kieler Landwirtschaftsministerium wies darauf hin, dass Nutzgeflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich geschützt und die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen. Hierzu gehöre unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürften. Außerdem dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang hätten. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen könne, müssten für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand sei zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. AgE