In Schleswig-Holstein ist bei einer zweiten Geflügelhaltung die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) vom Subtyp H5 nachgewiesen worden. Betroffen ist nach Angaben des Kieler Agrarressorts ein kleiner Bestand im Kreis Segeberg mit insgesamt 36 Hühnern, Fasanen und Enten. Gemäß der Geflügelpest-Verordnung erfolgt nun die Tötung und fachgerechte Entsorgung aller Tiere sowie die Einrichtung eines Sperrbezirks von mindestens 3 km und eines Beobachtungsgebiets von wenigstens 10 km um den Ausbruchsbetrieb. In diesen Zonen gelten bestimmte Vorgaben für die Geflügelhaltungen, unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.
Der Kreis Segeberg hat laut dem Landwirtschaftsministerium aufgrund des Geflügelpestnachweises zum Schutz aller Geflügelbestände als weiterer Kreis im aktuellen Geschehen die Aufstallung verfügt. Dies bedeute, dass sowohl privat als auch gewerblich gehaltenes Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder in einer sogenannten Schutzvorrichtung gehalten werden müsse.
In Anbetracht der raschen Ausbreitung der Seuche rief das Agrarressort die Bürger dazu auf, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten jedoch nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden. AgE